Bevor es zu einem Immobilienverkauf kommt, müssen viele Fragen geklärt und viele Dinge erledigt werden:
So muss z. B. die Rechtslage im Grundbuch geklärt werden, sind Rechte Dritter im Grundbuch eingetragen oder gibt es Vorkaufsrechte. Es müssen Grundbuchauszug, Lageplan, der Auszug aus der Flurkarte, der Bebauungsplan, die Grundrisse und natürlich der Energieausweis besorgt werden.
Ein Verkaufspreis muss ermittelt und festgelegt werden. Grundlage hierzu kann ein Wertgutachten eines Immobiliengutachters sein. Diese Gutachten sind zum einen sehr kostenintensiv und berücksichtigen nicht unbedingt die aktuelle Angebots- und Nachfragesituation in Ihrem Ort oder Stadtteil.
Bei meiner Besichtigung Ihrer Immobilie werden alle Wertfaktoren einschließlich aller von Ihnen genannten wertsteigernden Sanierungs- und Renovierungsarbeiten berücksichtigt und gemeinsam mit Ihnen ein Immobilienwert ermittelt, der dem örtlichen Verkehrswert entspricht.
Denn um eine Immobilie erfolgreich zu verkaufen ist es wichtig, dass der Verkaufspreis nicht zu stark vom tatsächlichen Wert der Immobilie abweicht. Ist der Preis zu hoch, springen potenzielle Kaufinteressenten ab und ist er zu niedrig, werden Kaufinteressenten skeptisch.
Nun ist es an der Zeit, ein professionelles Exposé mit ansprechenden Fotos, eventuell Luftbildaufnahmen, dem Grundriss und einer ansprechenden Beschreibung Ihrer Immobilie in den gängigen Immobilienportalen zu veröffentlichen.
Gibt es Interessenten mit ernsthaftem Kaufinteresse, übernehme ich für Sie die Führungen im Haus, sammle die Kaufpreisangebote und spreche diese mit Ihnen durch. Sind wir uns über den Käufer einig, ist die Bonität des Käufers zu prüfen, z. B. durch eine Finanzierungsbestätigung seiner Bank. Auch diese Aufgabe erledige ich für Sie.
Sollte die Finanzierung gesichert, Verkäufer und Käufer einig sein, beauftrage ich im Auftrag des Käufers einen Notar mit der Erstellung eines entsprechenden Kaufvertrages, damit das Geschäft rechtlich bindend ist.
Erst nach Kaufpreiszahlung an den Verkäufer und der Zahlung der Grunderwerbsteuer wird der Käufer als neuer Eigentümer in das Grundbuch eingetragen.